die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall oder auch zur Sicherung eines Kredits, wie z. B. einer Immobilie oder PKWs. Stirbt der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit, wird die gewählte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.