die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der gesamten sozialen Sicherung der Arbeitnehmer. Danach haben Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Voraussetzung ist ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag, der diese Form einer sogenannten Entgeltumwandlung enthält. Mit der Entgeltumwandlung, auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet, kann ein Teil des Bruttolohns zur Altersversorgung verwendet werden.