Sonderform der Lebensversicherung. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Versicherungsprämie direkt in Anteilen eines oder mehrerer Investmentfonds angelegt. Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die gibt es hier in Deutschland bereits seit 1970. Bei Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer aus den erwirtschafteten Fondsanteilen entweder eine lebenslange Rente oder eine Einmalauszahlung. Im Todesfall des Versicherten wird die Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen ausbezahlt.