die Vermögenswirksame Leistung (VL oder VWL) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen.
Vermögenswirksame Leistungen dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber und vom Staat gefördert.