Eine Wohngebäudeversicherung benötigt jeder Hauseigentümer. Die Wohngebäudeversicherung ist als sog. "Brandversicherung" in vielen Regionen gesetzlich vorgeschrieben.Sie schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten.